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Geschäftsbedingungen
- Der Mietvertrag
beinhaltet grundsätzlich einen Fahrer.
- Der Fahrer
wird im Auftrag des Kunden tätig und ist für das Fahrzeug
während der Mietzeit verantwortlich, der Fahrer hat das Recht Kundenwünsche
abzulehnen, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen
oder das Risiko besteht, daß Fahrzeug oder Fahrgäste zu Schaden
kommen könnten.
- Das Rauchen
ist im Fahrzeug grundsätzlich untersagt. Für diesbezügliche
Schäden haftet der Mieter.
- Sollte
der Vermieter einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere
Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzliche Auflagen nicht
erfüllen können, so hat der Mieter (wegen der Einmaligkeit
des Fahrzeuges) keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der
Vermieter versucht dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen, wobei
sich der Preis pro Stunde um 20% verändern kann. Sollte dies nicht
gelingen, erhält der Mieter die geleistete Anzahlung zurück.
Weitere Regresse gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.
- Es gelten
die Preise der jeweils gültigen Preisliste.
Alle Preise sind Stundenpreise incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die An- und Abfahrt zählt ab Heidelberg und kommt zur Mietdauer
dazu. Die Mindestmietzeit beträgt 3 Stunden (incl. An- und Abfahrt).
Sondertarife haben nur dann Geltung, wenn sie schriftlich bestätigt
worden sind. Beim Reservieren ist keine Anzahlung nötig. Eine Reservierung
ist verbindlich, auch wenn sie mündlich (Telefon) vereinbart wurde.
Der Betrag des zu erwartenden Mietpreises ist spätestens bei Ende
der Nutzung in bar beim Fahrer zu bezahlen.
- Sollte
der Mieter vor Erfüllung des Vertrages zurücktreten, wird
die Reservierung bzw. Buchung wie folgt verrechnet: Bis zu 3 Monaten
vor Fahrzeugnutzung 25% der Gesamtmiete; bis 1 Monat 50% und bis zu
1 Woche 75%. Ab dem 6. Tag 90% der Gesamtmiete.
- Wegen
der Größe des Fahrzeuges obliegt der Mieter/Fahrer einer
besonderen Sorgfaltspflicht. Unwegsame Strecken sind wegen der geringen
Bodenfreiheit zu umfahren. Enge Straßen sind zu meiden. Keinesfalls
darf gegen bestehende Verkehrsvorschriften verstoßen werden.
- Das Fahrzeug
ist im gesetzlichen Rahmen haftpflichtversichert. Eventuelle Schäden
des Mieters über diesen Rahmen hinaus, können beim Vermieter
nicht geltend gemacht werden.
- Der Mieter
hat Sorge zu tragen, daß der von ihm bestellte Blumenschmuck den
Lack des Fahrzeuges nicht beschädigt. Andernfalls haftet der Mieter
für den entstandenen Schaden.
- Gerichtstand
und Erfüllungsort ist Heidelberg.
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